Jährlich fällt für jede:n Grundstücksbesitzer:in eine Abgabe in Form der Grundsteuer an.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Ermittlung der Grundsteuer in der aktuellen Form nicht mehr zulässig ist. Eine Neuregelung durch den Gesetzgeber war notwendig.
Die neue Grundsteuerreform 2022/2025 tritt in Kraft.
Daher müssen nun alle Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. Die Erklärungsabgabe für die Neuberechnung der Grundsteuer muss in der Zeit zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 an das Finanzamt übermittelt werden.
Was macht ecandes?
Wir haben ein Projektteam "Grundsteuer" zusammengestellt und übernehmen für Sie:
Werden Sie frühzeitig aktiv! Die Reform trifft ALLE Grundstücksbesitzer!
Nehmen Sie Kontakt mit unserem spezialisierten Projektteam auf unter:
grundsteuer(at)ecandes.de oder 02381 940940.
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